01.11.2003 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Die Abrechnung von Steuerbescheiden und ihre korrekte Darstellung in der Gebührenrechnung
| Frage: Im letzten Kalenderjahr habe ich für einen Mandanten insgesamt 16 Steuerbescheide geprüft. Hierfür ist ein Zeitaufwand von insgesamt 8 Stunden entstanden. Die Prüfungstätigkeit habe ich in einer zusammengefassten Rechnung abgerechnet und 8 Stunden in Ansatz gebracht. Meine Abrechnung ist nun Gegenstand eines Honorarrechtstreits. Das Gericht verlangt von mir einen detaillierten Nachweis der geprüften Steuerbescheide und deren Zeitaufwand. Nach meinen Aufzeichnungen ergibt sich ein unterschiedlicher Zeitaufwand. Es waren teilweise 10 Minuten, 25 Minuten oder länger. Um künftig einer solchen Diskussion aus dem Wege zu gehen, möchte ich jeden Steuerbescheid in einer einheitlichen Abrechnung darstellen. Denn nach meiner Auffassung ist gemäß § 28 StBGebV die Prüfung eines jeden Bescheids eine eigenständige gebührenrechtliche Angelegenheit. Liege ich mit dieser Auffassung richtig? |
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