01.11.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Die Gebühr für einen Einspruch ist viel zu niedrig: Was soll ich tun?
| Frage: Gemäß § 41 StBGebV vermindert sich die Gebühr für einen Einspruch, wenn ein Steuerbescheid vor dem Einspruch vom Steuerberater geprüft wurde und er dafür eine Gebühr erhält. Das läßt den Schluß zu, daß es einen Einspruch geben sollte, dem eine vorherige Prüfung des entsprechenden Bescheids nicht vorausgeht. So etwas scheint mir in der Praxis jedoch gänzlich unmöglich. Wenn man einen Einspruch einlegt, muß man doch wohl immer prüfen, ob der Bescheid richtig ist, weil ansonsten die Gefahr besteht, daß gegen einen richtigen Bescheid Einspruch eingelegt wird. |
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