01.06.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Die Gebühren des Steuerberaters für sonstige mit dem Beruf vereinbare Tätigkeiten
| Der Vergütungsanspruch des Steuerberatersfür seine Leistungen ergibt sich dem Grunde nach aus dembürgerlichen Recht. Er muss sich stets auf eine vertragliche odervertragsähnliche Beziehung zum Auftraggeber stützen.Vereinfacht heißt das: kein Auftrag - keine Vergütung.Es ist also für den Steuerberater notwendig, bei allen seinenTätigkeiten im Voraus darauf zu achten, dass entsprechendeAufträge des Mandanten vorliegen. |
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