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  • 01.12.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Die Gebührenansprüche einer WP- oder StB-GmbH verjähren bereits nach zwei Jahren

    | Die Honoraransprüche einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH verjähren gem. § 196 Abs. 1 Nr. 15 BGB bereits nach zwei Jahren und nicht gem. § 196 Abs 1 Nr. 1 BGB erst nach vier Jahren. Dies hat der BGH in einem aktuellen Urteil entschieden (28.9.98, III ZR 283/97). |