01.11.2004 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Die genaue Leistungsbezeichnung in der Gebührenrechnung ab 1.1.04
| Frage: Die verschärften Rechnungsanforderungen nach dem UStG ab 1.1.04 haben in unserer Kanzlei für Unsicherheit gesorgt. Es geht um die genaue Leistungsbezeichnung (Zeitpunkt/Zeitraum) in der Gebührenrechnung. Die Prüfung von Steuerbescheiden wurde beispielsweise bisher alle halbe Jahre abgerechnet. In der Rechnung wurde als Leistungszeitraum immer "Januar bis Juni 2004" angegeben. Genügt die Angabe dieser Zeitspanne noch den verschärften neuen Anforderungen? Das gleiche Problem stellt sich auch bei der Abrechnung der monatlichen Finanzbuchführung. Denn bisher wurde eine monatliche Abschlagszahlung abgerechnet. Am Ende des Jahres wurde dann eine Jahresrechnung erstellt mit der Angabe "Januar bis Dezember 2003". Ist dies noch ausreichend? |
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