01.04.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Die Honorarrechnung muß formal in Ordnung sein
| Solange sich das Vertragsverhältnis zwischen dem Steuerberater und seinem Mandanten zur beiderseitigen Zufriedenheit entfaltet, wird häufig nicht auf die bei der Berechnung des Honorars einzuhaltenden Formalien geachtet. Der Mandant sieht die Honorarhöhe nicht selten im Verhältnis zu der erzielten Steuerentlastung und prüft die erteilte Rechnung nicht näher. Die Frage, ob eine Rechnung den Vorschriften der StBGebV entspricht, wird regelmäßig dann aktuell, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten gestört ist. Dazu ein aktueller Fall aus der Gerichtspraxis. |
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