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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Die „Überschrift“ einer Gebührenrechnung

    | Die Überschrift einer Gebührenrechnung oben rechts auf dem Rechnungsbogen erfüllt nicht die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gebührenrechnung nach § 9 StBGebV (LG Mühlhausen, 16.12.99, 5 O 620/99, nrkr.). |