01.09.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Existenzgründungsberatung mit Planungsrechnung angemessen abrechnen
| Die Gründungswelle gerade im Mittelstandführt dazu, dass der Steuerberater immer häufiger mit demlukrativen Geschäftsfeld der Existenzgründungsberatungbefasst ist. Eine regelmäßige Aufgabe dürfte dabei inder Praxis die Erstellung von Planungsrechnungen sein, da es unteranderem gilt, die Segmente der Investitions- und Finanzierungsplanungaufzuarbeiten. Ferner wird der Steuerberater Rentabilitäts- undLiquiditätsprognosen erstellen. In der Praxis stellt sich dannimmer wieder die Frage der „angemessenen“ Vergütung.Eine aktuelle Entscheidung des AG Müllheim 4.4.2000, 19 C 133/99führt hier zu positiven Erkenntnissen für den Steuerberater. |
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