01.11.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Formelle Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Gebührenrechnung (§ 9 StBGebV)
| Gem. § 9 Abs. 1 StBGebV kann der Steuerberater seine Vergütung nur aufgrund einer von ihm unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung anfordern. Nach § 9 Abs. 2 StBGebV muß er dabei die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, die Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestandes, die Bezeichnung der Auslagen sowie die angewandten Vorschriften dieser Gebührenverordnung und bei Wertgebühren auch den Gegenstandswert angeben. |
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