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  • 01.09.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Gebühren für die Beratung beim Schuldzinsenabzug richtig abrechnen

    | Mit Wirkung vom 1.1.99 wurde in das EStG der§ 4 Abs. 4a neu eingefügt. Er regelt im Zusammenhang mit demSchreiben des BMF vom 22.5.00 vgl. Beilage zur GestaltendenSteuerberatung 6/2000, R 28 die Aufteilung der Schuldzinsen inabzugsfähige und nichtabzugsfähige Beträge. Diese neueBestimmung bringt für den Berufsstand erhebliche Mehrarbeit mitsich, und zwar auf folgenden Gebieten: |