01.03.2003 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Gegenstandswert für die Buchführung bei Umwandlung im laufenden Kalenderjahr
| Frage: „Das Unternehmen eines Mandanten wurde zum 30.10. des Veranlagungsjahres von einem Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG umgewandelt. Das Veranlagungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Kanzlei bearbeitet die Buchhaltung des gesamten Kalenderjahres, also vom 1.1. bis 31.10. für das Einzelunternehmen und vom 1.11. bis 31.12. für die KG. |
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