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  • 01.06.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Gesetzesänderung: Neue Verzugs- und Zinsregelung bei Gebührenabrechnungen beachten

    | Das Gesetz zur Beschleunigung fälligerZahlungen ist am 1.5.2000 in Kraft getreten BGBl I 2000, 330 ff.. Esergänzt wesentliche Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch undtrifft Änderungen zum Schuldnerverzug sowie zum Werkvertragsrechtim besonderen Schuldrecht. Damit sind insbesondere auch dieGebührenforderungen der Angehörigen der steuerberatendenBerufe betroffen. Die Begünstigung gilt bereits für alleGebührenrechnungen, die nach dem 1.5.2000 erstellt werden Art.229 Abs. 1 EGBGB. |