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  • 01.12.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Gestaltungsspielräume bei Honorarvereinbarungen

    | Nach § 4 StBGebV darf ein Steuerberater mit dem Auftraggeber eine höhere Vergütung vereinbaren, als sie sich aus der StBGebV und den gesetzlichen Vorschriften über den Auslagenersatz ergibt. Zwar sind strenge Formvorschriftenzu beachten, insbesondere die Schriftlichkeit der Vereinbarung, der Steuerberater ist aber in der Ausgestaltung der Vergütungsvereinbarung recht frei. Vielen Beratern ist nicht bekannt, auf welche Regelungsinhalte sich eine solche Vereinbarung im Sinne von § 4 StBGebV beziehen kann. |