01.08.2004 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Honorar für Teilnahme an einer Außenprüfung und zusätzliche Ratsgebühr?
| Frage: Im Rahmen einer Außenprüfung teilte der Prüfer des Finanzamts mit, dass - die Gründe können dahingestellt bleiben - stille Reserven in Höhe von 750.000 EUR aufzudecken seien, die der Gewerbesteuer sowie beim Anteilseigner dementsprechend der Einkommensteuer zu unterwerfen seien. Die strittige Steuer beträgt somit ca. 375.000 EUR. Der Steuerberater wurde nun damit beauftragt, eine Lösung zu finden, um die mit der Aufdeckung der stillen Reserven verbundene Steuerbelastung abzuwenden. Dies gelang ihm schließlich auch. |
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