01.05.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht / Honorarpolitik
Verschenken Sie kein Honorar für die Berechnung der Einkommensteuer
| Für die Anfertigung von Einkommensteuererklärungen berechnen die Steuerberater ihren Mandanten eine Gebühr nach § 24 Abs. 1 Satz 1 StBGebV, zumeist unterhalb der Mittelgebühr. Mit der Übersendung der Steuererklärung an den Auftraggeber informieren sie üblicherweise darüber, welche Steuernachzahlung bzw. -erstattung zu erwarten ist. Eine gesonderte Vergütung für diese Tätigkeit stellen die Steuerberater zumeist nicht in Rechnung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig