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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht / Honorarpolitik

    Verschenken Sie kein Honorar für die Berechnung der Einkommensteuer

    | Für die Anfertigung von Einkommensteuererklärungen berechnen die Steuerberater ihren Mandanten eine Gebühr nach § 24 Abs. 1 Satz 1 StBGebV, zumeist unterhalb der Mittelgebühr. Mit der Übersendung der Steuererklärung an den Auftraggeber informieren sie üblicherweise darüber, welche Steuernachzahlung bzw. -erstattung zu erwarten ist. Eine gesonderte Vergütung für diese Tätigkeit stellen die Steuerberater zumeist nicht in Rechnung. |