01.02.2001 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Honorarvereinbarung: Nicht jede Gebührenüberschreitung führt zum Schriftformerfordernis
| Nur solche Gebührenvereinbarungenbedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die - bezogenauf die jeweilige Angelegenheit - einen die gesetzlicheVergütung übersteigenden Honoraranspruch des Steuerberatersbegründen sollen; allein die Überschreitung einer einzelnengesetzlichen Gebühr ist rechtlich unerheblich BGH 21.9.00, IX ZR437/99. Abruf-Nr. 010234 |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig