01.09.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Kontennachweis und Anlagenspiegel sind nicht als schriftlicher Erläuterungsbericht zu qualifizieren
| Frage: Im Zusammenhangmit der Erstellung eines Jahresabschlusses füge ich diesem aucheinen Kontennachweis und einen Anlagenspiegel bei. Wird durch diesejeweils über Datev erstellten Unterlagen derGebührentatbestand des schriftlichen Erläuterungsberichtsgemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBGebV erfüllt? |
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