Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.09.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Kontennachweis und Anlagenspiegel sind nicht als schriftlicher Erläuterungsbericht zu qualifizieren

    | Frage: Im Zusammenhangmit der Erstellung eines Jahresabschlusses füge ich diesem aucheinen Kontennachweis und einen Anlagenspiegel bei. Wird durch diesejeweils über Datev erstellten Unterlagen derGebührentatbestand des schriftlichen Erläuterungsberichtsgemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 StBGebV erfüllt? |