01.11.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Lassen Sie Ihren Gebührenanspruch nicht verjähren!
| Den folgenden Beitrag sollten Sie unbedingt lesen, wenn Sie bei zahlungsunwilligen Mandanten keinen Honorarausfall erleiden wollen. Ihnen geht es sonst so wie einem Steuerberater aus Bad Homburg, der uns folgenden Praxisfall schilderte: |
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