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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Muß der Betriebsprüfer für seine Kopierwut bezahlen?

    | Frage: Während einer Betriebsprüfung hat sich der Finanzbeamte Vertragsunterlagen (z.B. Anstellungsverträge) vorlegen und diese kopieren lassen. Darf er das? Kann der Mandant dem Fiskus wenigstens die Kopierkosten in Rechnung stellen? |