01.10.2004 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Negative Folgen einer Gebührenrechnung ohne Steuernummer oder USt-IDNr.
| Fragen: Der Steuerberater erteilte seinem Mandanten im Mai 2003 eine Gebührenrechnung, auf der allerdings die Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IDNr.) fehlt. Wegen der fehlenden Angabe der Steuernummer meint nun der Mandant, es handele sich um eine nicht ordnungsgemäße Gebührenrechnung, die somit auch nicht fällig sei. Dem Berater, der seine Gebührenansprüche nunmehr gerichtlich durchsetzen will, stellen sich folgende Fragen: |
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