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  • 01.11.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Pauschalhonorarvereinbarung befreit nicht von der Abrechnungspflicht

    | Fragen: EinBerufsangehöriger vereinbart mit seinem Mandanten eine monatlichePauschale für die Finanzbuchhaltung und für eventuellanfallende steuerliche Beratung. In Höhe der Monatspauschaleerteilt der Mandant dem Berater eine Einzugsermächtigung. Diemonatlichen Beträge werden über drei Jahre stets eingezogen.In dieser Zeit stellt der Mandant jedoch dem Berufsangehörigenkeine Buchhaltungsunterlagen zur Verfügung. |