01.04.2001 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Risiken des Steuerberaters bei der Abrechnung von Buchführungsarbeiten nach § 33 Abs. 4 StBGebV
| Gemäß § 33 Abs. 4 StBGebVerhält der Steuerberater für die Buchführung nach vomAuftraggeber erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung und mitbeim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen desSteuerberaters - neben der Vergütung für dieDatenverarbeitung und für den Einsatz derDatenverarbeitungsprogramme - eine Monatsgebühr von 1/20 bis10/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle C. |
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