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  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Risiken des Steuerberaters bei der Abrechnung von Buchführungsarbeiten nach § 33 Abs. 4 StBGebV

    | Gemäß § 33 Abs. 4 StBGebVerhält der Steuerberater für die Buchführung nach vomAuftraggeber erstellten Eingaben für die Datenverarbeitung und mitbeim Auftraggeber eingesetzten Datenverarbeitungsprogrammen desSteuerberaters - neben der Vergütung für dieDatenverarbeitung und für den Einsatz derDatenverarbeitungsprogramme - eine Monatsgebühr von 1/20 bis10/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle C. |