01.12.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Sind die DATEV-Kosten und/oder eigene EDV-Kosten gesondert berechnungsfähig?
| Frage: Kosten der DATEV bzw. der eigenen EDV und der Programme können bei der Erstellung von Buchhaltungen gemäß § 33 Abs. 4 StBGebV ab sofort in Rechnung gestellt werden. Wie komme ich rechtlich sicher dazu, auch bei Einkommensteuererklärungen, Lohnbuchführungen oder ähnlichen Leistungen den Anteil der EDV und der Programmkosten berechnen zu können? Gerade im Lohnkostenbereich sind diese sehr hoch. Weitere Frage: Ist die Weiterbelastung von pauschal ermittelten EDV-Kosten als gewerbliche Tätigkeit anzusehen, wie in der Literatur hin und wieder behauptet wird? Wenn ja, wie kann dieses vermieden werden? |
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