01.12.2000 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Strenge Darlegungs- und Beweisanforderungen bei einem Vergütungsanspruch gemäß § 12 Abs. 4 StBGebV
| Für den Fall der vorzeitigenMandatsbeendigung gibt § 12 Abs. 4 StBGebV einen speziellenVergütungsanspruch. Nach dieser Vorschrift ist es auf bereitsentstandene Gebühren ohne Einfluss, wenn sich die Angelegenheitvorzeitig erledigt oder der Auftrag endet, bevor die Angelegenheiterledigt ist. „Angelegenheit“ im Sinne dieser Vorschriftist jede Tätigkeit, die der Steuerberater entfaltet hat und dieeinen Gebührentatbestand der StBGebV erfüllt vgl.ausführlich Meyer/Goez, Handkommentar, 2. Auflage 98, Tz. 45 derEinführung zur StBGebV. In der Praxis gelten jedoch strengeBeweisanforderungen, wenn man einen solchen Vergütungsanspruchdurchsetzen will. Der Beitrag zeigt die prozessualen Gefahren auf undgibt Praxishinweise, die Sie bei der Geltendmachung entsprechenderGebühren unbedingt beachten sollten. |
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