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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht

    Verfahren vor dem FG und dem BFH: Diese Gebühren können Sie abrechnen

    | In KP 7/99 habe ich Ihnen dargestellt, welche Kosten Sie für das Vorverfahren geltend machen können. Der folgende Beitrag befaßt sich mit der Abrechnung der Gebühren für die Verfahren vor dem Finanzgericht und dem BFH. Die Festsetzung der Kosten für diese Verfahren richtet sich - auch für Sie als Steuerberater - nach den Vorschriften der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Was Sie dabei zu beachten haben, wird Ihnen nachfolgend erläutert. |