01.11.1998 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Viele Einzelfragen in einer Besprechung beantwortet: Wertgebühr nach § 21 StBGebV oder Zeitgebühr abrechnen?
| Frage: Darf bei Gebühren für Rat und Auskunft im Sinne von § 21 StBGebV auch eine Vereinbarung getroffen werden, daß Rat und Auskunft grundsätzlich mit der Zeitgebühr statt der Wertgebühr abgerechnet werden? Es ist doch in der Praxis nicht möglich, für eine zweistündige Besprechung eine Stunde lang über der Rechnung mit den vielen kleinen Einzelfällen zu brüten und dann eine mehrseitige Rechnung zu erstellen? |
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