01.11.2002 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Wie ermittelt man den Gegenstandswert im Einspruchsverfahren bei einer „Abschreibungsgesellschaft“?
| Frage: Ich betreue eine Publikums-Kommanditgesellschaft mit 30 Gesellschaftern. Für diese KG habe ich auftragsgemäß die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Einkünfte beim Finanzamt eingereicht. Der erklärte Verlust betrug 2.800.000 EUR. Das Finanzamt setzte den steuerlichen Gesamtverlust abweichend von der eingereichten Feststellungserklärung auf 900.000 EUR fest. Hiergegen legte ich Einspruch ein und erreichte, dass der ursprünglich erklärte Verlust von 2.800.000 EUR festgestellt wurde. |
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