27.03.2008 | Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche
Nun sind auch Steuerberater in der Pflicht
Mit Verspätung hat das Bundeskabinett am 27.2.08 ein Gesetz zur schärferen Bekämpfung der Geldwäsche auf den Weg gebracht. Das vom Kabinett beschlossene „Gesetz zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ soll die bestehenden Instrumente erweitern. Geplant war die Umsetzung der vor zweieinhalb Jahren beschlossenen dritten EU-Geldwäscherichtlinie schon seit Dezember 2007. Die Bundesregierung begründet die Verspätung mit den „sehr komplexen Regelungen“. Das Vorhaben bedarf nun noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.
Die Brisanz für den Berufsstand der Steuerberater liegt in der erweiterten Sorgfaltspflicht des Beraters. Neben Banken sind nun auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte verpflichtet die Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht der Terrorismusfinanzierung zu informieren. So hat der Steuerberater beispielsweise ein erhöhtes Risiko anzunehmen, wenn der Vertragspartner bei der Identifizierung nicht persönlich anwesend ist. Ebenso besteht erhöhte Aufmerksamkeit, wenn erkennbar ein Strohmann für den Vertragspartner auftritt. Vorsicht ist auch geboten, wenn es sich um eine politisch exponierte Person handelt oder Transaktionen über Korrespondenzbanken und Bankmantelgesellschaften abgewickelt werden.