01.02.2004 · Fachbeitrag · Gründungsberatung
Die Abrechnung von Beratungsleistungen bei der Gründung einer GmbH
| Frage: Wir haben einen Mandanten sehr umfangreich im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH beraten. Es fanden mehrere Besprechungen statt. Wir haben eine GmbH-Satzung vorbereitet und intensiv besprochen. Sehr ausführlich wurde die Aufnahme eines Mitarbeiters in die GmbH als Gesellschafter und Geschäftsführer erörtert. Beratungen erfolgten auch im Bezug auf eine Betriebsaufspaltung hinsichtlich der Verpachtung des bisherigen Einzelunternehmens an die neue GmbH. Unser Mandant hat sich jedoch entschieden, diese GmbH nicht zu gründen. Wir haben daraufhin unsere Beratungsleistungen in drei Gebührenangelegenheiten aufgeteilt und wie folgt abgerechnet: |
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