01.02.2001 · Fachbeitrag · Haftung
Haftung wegen nicht abgegebener Selbstanzeige: Steht der Berater ständig mit einem Bein im Gefängnis?
| Als Berufsangehöriger haben Sie sicherlich imKollegenkreis schon oft folgenden Satz gehört: „AlsSteuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt steht man dochimmer „mit einem Bein im Gefängnis”. Soäußerte sich auch kürzlich ein von mir vertretenerSteuerberater, der gerade wegen einer unterlassenen Selbstanzeige vonseinem Mandanten - einem Versicherungskaufmann - inAnspruch genommen wird. Dieses Beispiel gibt Anlass, diehaftungsrechtlichen Gefahren, die dem Berater in diesem Bereich drohen,einmal genauer zu untersuchen. Der Fall hat sich wie folgt zugetragen: |
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