01.04.1999 · Fachbeitrag · Haftung
Risikomanagement durch Beweissicherung
| In der Prozeßpraxis geht es immer wieder um die Frage, ob der Steuerberater seinem Mandanten einen notwendigen Rat erteilt hat. Die Beweislage in einem erst Jahre später geführten Regreßprozeß, etwa nach einer Betriebsprüfung oder einem abgeschlossenen Finanzgerichtsverfahren, ist vor allem nach einer mündlichen Beratung schwierig. Das Haftungsrisiko läßt sich jedoch durch eine effektive Beweissicherung begrenzen. |
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