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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Haftung

    Unerlaubte Rechtsberatung: Der Steuerberater haftet für steuerliche Fehler auch ohne wirksamen Auftrag

    | Führt der Steuerberater im Rahmen eines Dauermandats einen wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Auftrag durch, haftet er gleichwohl nach vertragsrechtlichen Grundsätzen, wenn ihm bei Erledigung des rechtlich untersagten Geschäfts ein steuerlicher Fehler unterläuft (BGH 30.9.99, IX ZR 139/98). |