01.08.2004 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
BGH zeigt Grenzen der Beratungspflicht des Steuerberaters bei der Lohnbuchführung auf
| Der BGH hat sich erneut zum Umfang der Beratungspflicht eines Steuerberaters geäußert, der die Lohnbuchführung für seinen Auftraggeber gemacht hat und dabei Beschäftigte des Auftraggebers fälschlicherweise als "krankenversicherungsfrei" eingeschlüsselt hat. Nach Auffassung des Gerichts spricht zumindest einiges dafür, dass ein Steuerberater den sich stellenden sozialversicherungsrechtlichen Fragen nicht selbst nachgehen dürfe. Wenn der Steuerberater seinen Auftraggeber auf die Bedeutung einer Befreiung und auf die Folgen der Nichtabführung von Versicherungsbeiträgen hingewiesen habe, könne ihm keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. Dies sei erst recht anzunehmen, wenn der Auftraggeber - wie im Streitfall - behauptet habe, dass die entsprechenden Befreiungen vorliegen (BGH 12.2.04, IX ZR 246/02, Abruf-Nr. 040695). |
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