01.07.2004 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Fehlerhafte Beratung bei Gründung einer GmbH verursacht "Schaden" von 20.000 EUR
| Rät ein Steuerberater seinem Mandanten, der ein Einzelunternehmen betreibt und über kein sonstiges Vermögen verfügt, zur Gründung einer GmbH durch Einbringung seines Unternehmens als Sacheinlage, so ist Vorsicht geboten. Im Streitfall hatte der Steuerberater versäumt zu prüfen, ob der Wert des Unternehmens überhaupt das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht. Außerdem hatte er in der Einbringungsbilanz Forderungen seines Mandanten mit dem Nennwert angesetzt, ohne sich über deren Werthaltigkeit zu vergewissern. Das Gericht nahm den Steuerberater in Haftung und bezifferte den Schaden auf 20.000 EUR (OLG Düsseldorf 9.9.03, 23 U 194/02, rkr., Abruf-Nr. 041580). |
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