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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Haftungsrisiken bei steuerlicher Beratung im Immobilienbereich und deren Gebührenabrechnung

    | Können Sie sich vorstellen, dass Sie für einen Steuerschaden Ihres Mandanten aufkommen müssen, weil Sie in einem Beratungsgespräch nicht auf eine vermutlich anstehende Gesetzesänderung hingewiesen haben? Das OLG Bamberg hat in einem aktuellen Urteil genau das entschieden! Dieser und ähnliche Fälle aus der Rechtsprechung zeigen, dass sich die Haftungsgefahren bei der steuerlichen Beratung leider immer mehr verschärfen. Die unerschöpfliche Flut von Gesetzesänderungen und Gesetzesvorhaben - man denke nur an die im StVergAbG mit einer Protokollerklärung bereits angedeuteten Neuregelungen - verstärken diese Tendenz noch. In diesem Beitrag werden die Haftungsrisiken bei der steuerlichen Beratung im Immobilienbereich anhand von Rechtsprechungsfällen aufgezeigt. Außerdem wird erläutert, was Sie bei der Honorarabrechnung beachten sollten. |