01.04.2003 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Pflichten des Steuerberaters beim Auftrag zur persönlichen Überwachung des Ankaufs einer Immobilie
| Übernimmt ein Steuerberater zur Beseitigung eines von ihm verursachten Schadens den Auftrag, den steuerbegünstigten Ankauf einer Immobilie persönlich zu überwachen, dann hat er zwar nicht unbedingt die wirtschaftliche Rentabilität des Geschäfts garantiert. Es droht ihm aber dennoch die Haftung aus der Schlechterfüllung des Auftrages, wenn nur der steuerliche Zweck - Verlustrückträge durch den Immobilienkauf zu bewirken - erreicht wird, sich die Investition aber ansonsten für den Steuerberater erkennbar nicht „rechnet“ (BGH 23.1.03, IX ZR 180/01). (Abruf-Nr. 030525) |
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