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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Haftungsrecht

    Umsatzsteuervoranmeldung und Abzugsverfahren: Steuerberater für zutreffende Angaben verantwortlich

    | Ein Steuerberater, der an Umsatzsteuervoranmeldungen mitzuwirken hat, trägt grundsätzlich auch die Verantwortung dafür, daß zutreffende Angaben über im Abzugsverfahren nach den §§ 51 ff. UStDV anzumeldende und abzuführende Mehrwertsteuer gemacht werden. Auf Haftungsgefahren bei Auszahlung der Umsatzsteuer an den ausländischen Unternehmer muß er seinen Mandanten hinweisen, sonst droht ihm selbst Schadenersatz durch Regreß des Mandanten (BGH, 22.4.99, IX ZR 112/98). |