01.01.2001 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Unternehmensverkauf: Steuerberater muss auf Umwandlung als „Steuersparmöglichkeit“ hinweisen
| Der von den Gesellschaftern einer GmbH mit einemDauermandat betraute Steuerberater muss seine Auftraggeber, von denener weiß, dass sie mit einem Interessenten über einenUnternehmensverkauf verhandeln, vor steuerschädlichenVertragsgestaltungen warnen. Weist der Berater auf eine steuerlichgünstige Umwandlung vor dem Verkauf nicht hin, ist er für denfinanziellen Schaden der Mandanten haftbar. Diese Entscheidung erlangtbesondere Aktualität vor dem Hintergrund, dass die Zahl derUnternehmensumwandlungen im Zuge der Steuerreform beträchtlichzunehmen wird OLG Hamm 12.7.00, 25 U 167/99, n.rkr., Abruf-Nr. 001475. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig