01.04.2001 · Fachbeitrag · Honorardurchsetzung
Gebührenanspruch bei Berufsgerichtsverfahren
| Bekanntermaßen dürfen Steuerberater wieauch Rechtsanwälte andere Angehörige der steuerberatendenBerufe in Berufsgerichtsverfahren vertreten für Steuerberatervgl. § 107 Abs. 1 StBerG; § 138 Abs. 1 StPO. Da es sich beisolchen Verfahren in der Regel um hochqualifizierte Tätigkeitenhandelt, lassen sich durchaus hohe Honorare durchsetzen. WelcheGebühren angemessen sind und worauf Sie als Steuerberater in einemBerufsgerichtsverfahren achten müssen, lesen Sie in diesem Beitrag. |
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