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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Honorardurchsetzung

    Mandant bestreitet Angemessenheit des Zeithonorars: Die richtige Dokumentation sichert Ihnen die Gebühren

    | Bei einem mit einem Wirtschaftsprüfergeschlossenen Vertrag über die Erstellung eines Jahresabschlussesauf der Grundlage eines Stundenhonorars ist der Einwand des Bestellersbeachtlich, der geltend gemachte Zeitaufwand sei überhöhtBGH 1.2.2000, X ZR 198/97. |

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