01.06.2001 · Fachbeitrag · Honorardurchsetzung
Mandant bestreitet Zugang der Gebührenrechnung: So sollten Sie als Steuerberater reagieren
| In einem vom Amtsgericht Kleve (Urteil vom 24.5.00, 30 C 134/99) entschiedenen Gebührenrechtsstreit hatte der beklagte Mandant sich unter anderem darauf berufen, dass ihm die streitige Gebührenrechnung des Steuerberaters nicht zugestellt worden sei. Diesen Einwand erachtete das Gericht für erheblich und wies die Klage als unbegründet ab. Das Amtsgericht wies darauf hin, dass gemäß § 9 Abs. 1 StBGebV die Vergütung nur auf Grund einer vom Steuerberater unterzeichneten und dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung eingefordert werden könne. Diese Voraussetzungen seien vorliegend nicht bewiesen. Insbesondere fehle es an einem Beweisangebot für den Zugang der Rechnung. |
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