01.02.1998 · Fachbeitrag · Honorarpolitik
Gebührenvorschuß: Ja oder Nein?
| Nach der StBGebV erhält der Steuerberater die Vergütung grundsätzlich erst, wenn er die geschuldete Tätigkeit in vollem Umfang erbracht hat. Um das Risiko eines Honorarverlustes infolge einer zwischen der Auftragserteilung und der Fälligkeit der Vergütung eintretenden Verschlechterung des finanziellen Verhältnisse des Auftragsgebers zu reduzieren, ist er berechtigt, von seinem Auftraggeber einen „Vorschuß“ zu verlangen. |
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