01.10.1999 · Fachbeitrag · Honorarpolitik
Sicherung des Honoraraufkommens durch Abtretung von Steuerguthaben
| Frage: In KP 4/99 schreiben Sie auf Seite 58, daß sich der Steuerberater Steuerguthaben eines Mandanten zur Sicherung seiner Honorarforderungen abtreten lassen kann. Gibt es für die einzelnen Bundesländer gesonderte Regeln oder gilt dies einheitlich? |
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