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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Honorarrechnung

    Zum Formerfordernis der eigenhändigen Unterschrift bei der Gebührenrechnung

    | Frage: In "Kanzleiführung professionell" 11/03, 153 gehen Sie in Ihrem Beitrag "8 Tipps zur rechtssicheren und vollständigen Gebührenerhebung" unter Punkt 3 auf die zu beachtenden Formerfordernisse bei Gebührenrechnungen ein. Dabei stellen Sie heraus, dass bei Steuerberatungsgesellschaften die Unterzeichnung durch ein Mitglied des Vorstandes, einen Geschäftsführer oder Gesellschafter zu erfolgen hat. Die Unterzeichnung durch einen Prokuristen genügt laut Ihrer Darstellung selbst dann nicht, wenn diese Person zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt und nach den §§ 58, 60 Abs. 1 Nr. 3 StBerG zeichnungsberechtigt ist. |