01.05.1999 · Fachbeitrag · Honorarsicherung
Honorarrückforderung nach Abbuchung: Muß der Steuerberater die Wahl des Rahmensatzes beweisen?
| Frage: In „KP” Nr. 3/99 weisen Sie auf die Vorteile der Abbuchungsermächtigung im Vergleich zur Einzugsermächtigung hin. Der wichtigste Vorteil ist danach, daß der Mandant bei der Abbuchungsermächtigung darlegungs- und beweispflichtig für seinen Honorarrückforderungsanspruch sei. Muß der Steuerberater im Falle der Rückforderung gegebenenfalls die Wahl seines Rahmensatzes begründen oder obliegt es dem Mandanten, die Unangemessenheit des Rahmensatzes zu beweisen? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig