01.06.2000 · Fachbeitrag · Honorarsicherung
Vorzeitige Beendigung des Steuerberatungsvertrages: Honorar für noch nicht erbrachte Leistungen?
| Frage: „DerBeitrag in Kanzleiführung professionell 2/2000, 26 ff. zum Thema„Honorar für noch nicht erbrachte Leistung“erwähnt nicht die Regelung des § 12 Abs. 4 StBGebV. Danachist es auf bereits entstandene Gebühren ohne Einfluss, wenn sichdie Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endet, bevor dieAngelegenheit erledigt ist. Ergibt sich zu der dargestellten Rechtslageetwas anderes unter Berücksichtigung von § 12 Abs. 4StBGebV?“ |
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