01.01.2004 · Fachbeitrag · Interprofessionelle Zusammenarbeit
BGH lässt Bürogemeinschaft zwischen Steuerberatungsgesellschaft und Anwalt zu
| Ein Rechtsanwalt kann mit einer in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft geführten Steuerberatungsgesellschaft eine Bürogemeinschaft bilden. Dies hat der BGH in einer brandaktuellen Entscheidung klargestellt und damit der zuständigen Anwaltskammer, die die Verbindung als berufsrechtlich unzulässig eingestuft hatte, erfreulicherweise eine Absage erteilt. Doch Vorsicht: Dies gilt nämlich dann nicht, wenn der Rechtsanwalt zugleich an der Steuerberatungsgesellschaft beteiligt ist. Insoweit ist bereits eine geringe Beteiligung wie im Streitfall von zwei Prozent schädlich! Da die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälten in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Entscheidung des BGH zu begrüßen (BGH, Beschluss 29.9.03, AnwZ (B) 24/00; Abruf-Nr. 032455). |
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