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  • 01.12.1999 · Fachbeitrag · Kanzleiführung

    Bei „Briefkopfpartnern“ Probleme mit Haftung und Umsatzsteuer vermeiden

    | Steuerberater, die Berufsangehörige als Angestellte beschäftigen, gehen zunehmend dazu über, ihre angestellten Mitarbeiter auf Rechnungen, Briefbögen und sonstigen Geschäftspapieren wie Partner in einer Sozietät aufzuführen (sogenannte Nenn-, Außen- oder Scheinsozien, Briefkopfpartner). Obwohl im Innenverhältnis keine Sozietätsvereinbarung vorliegt, kann so aufgrund des äußeren Anscheins gegenüber dem Publikum ein solcher Angestellter in gleicher Weise in die Pflicht genommen werden, wie es bei einem echten Sozietätsverhältnis der Fall ist. |