01.12.1999 · Fachbeitrag · Kanzleiführung
Bei „Briefkopfpartnern“ Probleme mit Haftung und Umsatzsteuer vermeiden
| Steuerberater, die Berufsangehörige als Angestellte beschäftigen, gehen zunehmend dazu über, ihre angestellten Mitarbeiter auf Rechnungen, Briefbögen und sonstigen Geschäftspapieren wie Partner in einer Sozietät aufzuführen (sogenannte Nenn-, Außen- oder Scheinsozien, Briefkopfpartner). Obwohl im Innenverhältnis keine Sozietätsvereinbarung vorliegt, kann so aufgrund des äußeren Anscheins gegenüber dem Publikum ein solcher Angestellter in gleicher Weise in die Pflicht genommen werden, wie es bei einem echten Sozietätsverhältnis der Fall ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig