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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Kanzleiführung

    Mandanten an Freistellungsbescheinigungen erinnern

    | Die Finanzämter können sich zurzeit vor Telefonanrufen von Steuerpflichtigen kaum retten. Der Grund für die Hektik: Die Freistellungsbescheinigungen bezüglich Arbeitslohn bei geringfügig Beschäftigten verlieren ihre Gültigkeit. Um in den Genuss dieser Freistellung für das Jahr 2000 zu kommen, müssen die Steuerpflichtigen zunächst einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Um weitere Verzögerungen zu vermeiden, können Sie Ihre Mandanten mit folgendem Musterschreiben auf die Notwendigkeit dieses Antrages hinweisen: |