01.05.2000 · Fachbeitrag · Kanzleimanagement
Antrag auf Dauerfristverlängerung in der Umsatzsteuer: Auch diese Honorarquelle sollten Sie nutzen
| Im Bereich der Umsatzsteuer ist in jedem Jahr derAntrag auf Dauerfristverlängerung zu stellen, wenn Sie IhremMandanten Zeitdruck ersparen und ihn gleichzeitig vor unnötigenVerspätungszuschlägen schützen wollen. Da dieser Antragfür den Mandanten von Vorteil ist, sollte man diesen auch dannüber die Antragserstellung informieren, wenn er keineSondervorauszahlungen zu leisten hat zum Beispiel Monatszahler mitnegativem Jahresvorauszahlungssoll. Auf diese Art unterstützenSie Ihren Mandanten aktiv und erschließen sich gleichzeitig neueHonorarpotenziale. Das Musteranschreiben an Ihren Mandanten könnenSie diesem Beitrag entnehmen. |
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